Kann ich ein gemietetes Loft renovieren?

Nachdem Sie längere Zeit in einem Loft gelebt haben, fangen Sie vielleicht an, darüber zu fantasieren, wie Sie es umgestalten und an Ihre persönlichen Vorlieben anpassen können. Wenn Sie jedoch eine Immobilie mieten, sind Ihre Umbaumöglichkeiten normalerweise durch den Mietvertrag oder die Genehmigung der Änderungen durch den Eigentümer eingeschränkt. Lassen Sie uns Ihre Optionen bei der Planung eines ein gemietetes Loft renovieren.

Gehen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig durch

Bevor Sie Verbesserungen an Ihrem gemieteten Loft planen, sollten Sie immer Ihre Mietvertrag. Möglicherweise sind Monate vergangen, seit Sie es das letzte Mal gelesen haben, und jetzt haben Sie nur noch eine vage Vorstellung davon, was Sie in Bezug auf Renovierungen tun dürfen.

In Ihrem Mietvertrag sind alle Einschränkungen aufgeführt, die hinsichtlich von Änderungen an der Immobilie bestehen. Achten Sie besonders auf Klauseln zu Renovierungen und Reparaturen.

In den meisten Mietverträgen sind wesentliche Änderungen ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ausdrücklich verboten. Dazu gehören:

  • Änderung aller bereits vorhandenen Strukturen;
  • Umgestaltung von Badezimmern und Küchen;
  • die Wände streichen;
  • Bodenbelag ändern;
  • Installation neuer Leuchten.

Wenn Sie eine dieser Änderungen ohne schriftliche Zustimmung vornehmen, kann Ihr Vermieter Sie vor einem Zivilgericht verklagen oder Gericht für geringfügige Forderungen.

Erlaubnis des Loftbesitzers einholen

Eine Möglichkeit, die Beschränkungen Ihres Mietvertrages zu umgehen, besteht darin, Ihren Vermieter um die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zum Dachbodenausbau zu bitten.

Dabei handelt es sich normalerweise um eine kleine „Verhandlung“ darüber, was Sie in die Renovierung einbeziehen können. Der Vermieter kann einigen Ihrer Renovierungspläne zustimmen, andere jedoch ablehnen, je nach Art der Änderungen.

Es gibt jedoch viele Gründe, warum Vermieter Renovierungen durch ihre Mieter positiv bewerten. Erstens könnte eine Neugestaltung den Marktwert des Lofts steigern und es für zukünftige Mieter attraktiver machen. Zweitens kann es für Vermieter wirtschaftlich sinnvoll sein, Ihnen den Umbau der Wohnung zu gestatten, wenn Sie die Renovierungskosten übernehmen.

Vereinbaren Sie vor der Unterzeichnung des schriftlichen Vertrags unbedingt Art und Umfang der Sanierung. So vermeiden Sie spätere rechtliche Konsequenzen.

Bedenken Sie, dass manche Vermieter Ihre Umbaupläne nur dann in Betracht ziehen, wenn Sie über eine Versicherung verfügen, die die Kosten für alle durch die Renovierung verursachten Schäden abdeckt.

Wie reagiert Ihr Vermieter, wenn Sie das Dachgeschoss eigenmächtig ausbauen?

Manche Mieter könnten versucht sein, den Dachboden zu renovieren, ohne den Vermieter zu konsultieren oder um Erlaubnis zu bitten. Dies ist in der Regel keine gute Idee.

Es kann zwar vorkommen, dass Ihrem Vermieter die Renovierung so gut gefällt, dass er die Verbesserungen und die damit verbundenen finanziellen Vorteile akzeptiert, Sie sind jedoch mit zahlreichen Risiken konfrontiert. Hier sind einige davon.

  • Wie Sie offensichtlich Verstoß gegen Ihren Vertrag, kann der Vermieter Sie grundsätzlich verklagen.
  • Möglicherweise ist Ihre Renovierung nicht zufriedenstellend und der Vermieter mit dem Ergebnis höchst unzufrieden.
  • Der Vermieter hatte triftige Gründe, das Dachgeschoss in seinem Zustand zu belassen, beispielsweise Sicherheitsstandards oder die Einfachheit der Reparaturen.
  • Möglicherweise haben Sie bei der Renovierung versehentlich Schäden an der Immobilie verursacht.
  • Der Vermieter könnte Ihre Absicht, ohne Genehmigung zu renovieren, als respektlos empfinden und befürchten, dass Sie den Vertrag erneut verletzen.

Wenn der Vermieter beschließt, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten, und ein Gericht Sie für schuldig befindet, werden Sie möglicherweise aus Ihrem Loft vertrieben und müssen eine hohe Geldstrafe sowie sämtliche durch die Renovierung entstandenen Schäden bezahlen.

Für welche Verbesserungen ist normalerweise keine Genehmigung des Vermieters erforderlich?

Während umfangreiche Renovierungsarbeiten immer erst nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden sollten, gibt es einige Anpassungen und Stilverbesserungen, die Sie vornehmen können, ohne gegen Ihren Vertrag zu verstoßen.

Im Allgemeinen können Sie Ihr Loft so gestalten, dass Sie es problemlos wieder in den Zustand versetzen können, in dem es Ihnen bei Ihrem Einzug übergeben wurde.

Hier sind einige geringfügige Änderungen, die Sie in Ihrem Loft vornehmen können, ohne in der Regel Probleme mit Ihrem Vermieter zu bekommen.

  • Verwenden Sie abziehbare Tapeten, anstatt die Wände zu streichen.
  • Anbringen von Kunstwerken oder Bildern an der Wand.
  • Anbringen von Vorhängen, Jalousien oder Rollos an Ihren Fenstern.
  • Installieren von Kindersicherungen.
  • Durch das Hinzufügen leicht entfernbarer Regale.
  • Platzieren Sie Teppiche oder Läufer auf dem Boden.
  • Ersetzen von Glühbirnen durch energieeffizientere.
  • Installieren eines Smart-Home-Systems.
  • Pflanzen zum Dachboden hinzufügen.

Solange Sie das Dachgeschoss schnell wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzen können, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Ihr Vermieter etwas gegen diese Verbesserungen hat.

Wenn Sie jedoch auf Nummer sicher gehen möchten, ist es dennoch eine gute Idee, den Vermieter anzurufen und ihn über diese Verbesserungen zu informieren, bevor Sie Änderungen vornehmen. Dadurch zeigen Sie ihm, wie sehr Sie sein Eigentum respektieren, und es kann sogar dazu führen, dass er Ihnen mehr vertraut.

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